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Gemeinde- und Regionsrecht

  • komplexe Beratung für Gemeinden und Regionen im selbständigen und übertragenen Wirkungsbereich
  • Rechtsanalysen und -beratungen im Bereich öffentliches Recht
  • Beratung und Unterstützung bei geführten Verwaltungsverfahren
  • Vertragsgestaltung im Rahmen der Verfügung über mobiles und immobiles Vermögen sowie über andere Wertsachen – Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Miet-, Untermiet-, Pacht-, Leih-, Werk-, Pfandverträge, Verträge über Errichtung von Dienstbarkeiten und Grundlasten, über Auflösung und Trennung des Miteigentums, über Forderungsabtretung und viele andere, unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • Rechtsanalysen und Revisionen von Verträgen und einseitigen Rechtshandlungen, Beurteilung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten, sowie Abwägung der Möglichkeit für eine Beendigung der Vertragsbeziehungen (-verpflichtungen)
  • Kooperation mit Notaren und Gerichtsexekutoren bei Verhandlungen, die nach der Rechtsregelung der Gültigkeit halber eine notarielle oder exekutorische Niederschrift erfordern
  • Vertretung bei Gerichtsverfahren