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Montag, 01 November 2021 11:22

Mgr. Barbora Koubková

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Mag. Barbora Koubková schloss ihr Studium an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität in dem Jahr 2021 ab. Von 2015 bis 2016 arbeitete sie als Rechtsassistentin bei der Anwaltskanzlei HAVEL & Partners s.r.o. und in den Jahren 2016 - 2017 in der Anwaltskanzlei Randl Partners, advokátní kancelář, s.r.o. Im 2018 absolvierte sie einen Studienaufenthalt an der juristischen Fakultät der University of East Anglia mit der Orientierung auf das Arbeits- und Gesundheitsrecht. Seit 2021 ist sie als Rechtsanwaltsanwärter bei der Rechtsanwaltkanzlei GÖRGES & PARTNERS tätig. Sie bietet auch Rechtsdienstleistungen in englischer Sprache an.

Freitag, 18 September 2020 16:47

JUDr. Marek Görges jr.

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JUDr. Marek Görges jr. absolvierte das Studium an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag im Jahr 2019, 2020 erhielt er den Titel Doktor der Rechtswissenschaften JUDr. Vom 2013 bis 2014 war er im Amt der Regierung der Tschechischen Republik tätig, vom 2015 bis 2016 war er im Innenministerium der Tschechischen Republik tätig. Vom 2016 bis 2017 studierte er an der Buchmann-Fakultät der Rechtswissenschaften der Universität Tel Aviv in Israel mit den Schwerpunkten von Informationstechnologierecht und Gesellschaftsrecht. Seit 2019 übt er die Praxis des Konzipienten in der Anwaltskanzlei GÖRGES & PARTNERS mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, Informationstechnologie und Verwaltungsrecht. Er bietet Rechtsdienstleistungen auch in englischer Sprache an.

Freitag, 18 September 2020 16:47

Mgr. Dominika Kuncová

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Mgr. Dominika Kuncová absolvierte das Studium an der Juristischen Fakultät der Westböhemischen Universität in Pilsen im Jahr 2019. Seit 2017 arbeitet sie im Rechtsanwaltsbüro GÖRGES & PARTNERS. Seit 2019 übt sie die Praxis als Konzipientin im Rechtsanwaltsbüro GÖRGES & PARTNERS mit Schwerpunkt vom Insolvenzrecht aus. Rechtsdienstleistungen bietet sie auch in der englischen Sprache.

Das Rechtsanwaltsbüro GÖRGES & PARTNERS, Pilsen

Das Rechtsanwaltsbüro GÖRGES & PARTNERS bietet vollumfängliche Rechtsdienstleistungen in allen juristischen Hauptzweigen, insbesondere im Zivil-, Handels-, Arbeits-, Straf- und Verwaltungsrecht sowie im Bereich der öffentlichen Aufträge. Wir achten besonders auf die Professionalität, bieten ein persönliches Herangehen an die Kunden und berücksichtigen individuelle Anforderungen unserer Klienten.
Unser Rechtsanwaltsbüro gewährt Rechtsdienstleistungen auch in der englischen und deutschen Sprache.

Persönlicher Umgang mit Kunden

Alle Anforderungen behandeln wir individuell

Wir sprechen englisch und deutsch

Das Team unseres Büros besteht aus Rechtsanwälten, Konzipienten und weiteren Mitarbeitern, die uns mit ihren unterstützenden und begleitenden Tätigkeiten bei den gebotenen Rechtsdienstleistungen helfen. Die einzelnen Rechtsanwälte und Konzipienten verfügen neben der allgemeinen Übersicht noch über eine bestimmte Fachspezialisierung. Einzelheiten über die einzelnen Mitglieder unseres Rechtsanwaltsbüros sowie über deren Spezialisierung finden Sie unter TEAM.

Unser Rechtsanwaltsbüro arbeitet mit tschechischen und ausländischen Rechtsanwaltsbüros, Notaren, Auditoren, Steuerberatern, gerichtlich beeideten Sachverständigen und Dolmetschern eng zusammen.

Detaillierte Informationen über Subjekte, mit denen unser Rechtsanwaltsbüro kooperiert, finden Sie unter KOOPERIERENDE SUBJEKTE.

Unser Rechtsanwaltsbüro hilft den Klienten bei der Suche nach optimalen Lösungen, die sie zur wirksamen Wahrung Ihrer Rechte und Interessen einsetzen können. Das Rechtsanwaltsbüro GÖRGES & PARTNERS hält sich an Prinzipien, die aus den traditionellen Werten der Anwaltschaft hervorgehen.

Freitag, 02 Februar 2018 14:37

Kontakt

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Das Rechtsanwaltsbüro GÖRGES & PARTNERS

Žižkova 52, 301 00 Plzeň
T: +420 377 481 444
F: +420 377 481 459
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten

Mo ... 8.00 – 16.00
Di ... 8.00 – 16.00
Mi ... 8.00 – 18.00
Do ... 8.00 – 16.00
Fr ... 8.00 – 12.00

Vergütung der Rechtsanwälte für Rechtsdienstleistungen

Der grundlegende Rechtsrahmen für die Bestimmung der Vergütungshöhe ist das Anwaltschaftsgesetz Nr. 85/1996 GBl., das in seiner Best. § 22 Abs. 3 auf die Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 GBl., über Vergütungen und Kompensationen der Rechtsanwälte für Rechtsdienstleistungen (weiterhin nur „der Rechtsanwaltstarif“) verweist.

Beim Rechtsanwaltstarif unterscheidet man zwischen der vertraglichen und außervertraglichen Vergütung.

Die Höhe der außervertraglichen Vergütung richtet sich nach dem Tarif und wird dann eingesetzt, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und dem Klienten keine Vergütung vereinbart worden ist. Die Höhe der vertraglichen Vergütung wird in der Regel durch eine der nachstehenden Möglichkeiten, bzw. durch deren Kombination vereinbart:

  • Vertraglicher Stundensatz
    Die Höhe des Satzes wird individuell, und zwar nach dem Arbeits- und Zeitaufwand, eventuell auch nach der Verwendung einer Fremdsprache bestimmt. Der Stundensatz beträgt in der Regel zwischen 2000 bis 4000 CZK pro Stunde der gewährten Rechtsdienste.

  • Vertraglicher Anteilsatz
    Die Anteilsvergütung wird als ein Prozentsatz von einem bestimmten Betrag festgelegt, der den „Streitgegenstand“ oder den „Rechtsdienstgegenstand“ (z. B. die Höhe der Forderung, der Wert der zu erbringenden Leistung, der Wert der Immobilie usw.) darstellt. Der Anspruch auf eine Anteilsvergütung kann ganz oder teilweise von einer erfolgreichen Erledigung der Sache oder eines im Voraus vereinbarten Ergebnisses abhängig gemacht werden. Die Höhe des Anteilsatzes beträgt in der Regel bis zu 10 % des Wertes der zu erbringenden Leistung. Die höchstzulässige Anteilsvergütung beträgt 20 % des Wertes

  • Vertragliche Rechtsgeschäftsvergütung
    Die Rechtsgeschäftsvergütung wird je nach dem jeweiligen Rechtsgeschäft vereinbart, wobei die Rechtsgeschäfte nach dem Rechtsanwaltstarif definiert sind und die Vergütung stets mit den einzelnen Rechtsgeschäften verbunden ist. Zu den häufigsten Rechtsgeschäften gehören vor allem (i) Beratung mit dem Klienten, (ii) Erstellung einer Urkunde über das jeweilige Rechtsgeschäft (z. B. eines Vertrages), (iii) Teilnahme an einem Gerichtsprozess, (iv) Anzeigeerstattung (z. B. einer Klage), (v) Verhandlung mit der Gegenpartei oder (v) Rechtsanalyse einer Sache. Die Grundlage für die Bestimmung dieser Vergütung ist der Rechtsanwaltstarif.

  • Vertragliche Pauschalvergütung
    Bei langjährigen und regelmäßigen Zusammenarbeiten kann auch eine pauschale Vertretung vereinbart werden, wobei die Höhe der Pauschalvergütung und weitere Bedingungen der Rechtshilfe individuell, vor allem nach Umfang der Rechtsdienstleistungen, dem Arbeits- und Zeitaufwand, eventuell nach der Verwendung einer Fremdsprache bestimmt werden.


Zu der Vergütung kommt die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der gesetzlichen Höhe hinzu.

Über den Rahmen der Vergütung steht dem Rechtsanwalt eine Rückerstattung für die in Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft zweckmäßig ausgegebenen Auslagen sowie eine Rückerstattung für das Zeitversäumnis, deren Höhen, falls nichts anderes vereinbart, nach dem Rechtsanwaltstarif bestimmt werden.    

Kooperierende Subjekte

Im Rahmen unserer Dienstleistungen arbeiten wir mit den nachstehenden tschechischen und ausländischen Rechtsanwaltsbüros zusammen.

JUDr. František Siegel, Rechtsanwalt
Bělehradská 1094/4
360 01 Karlovy Vary
http://www.spadvokati.cz/

Mgr. Simona Turková
Nám. Republiky 86, 347 01 Tachov, CZ

Dr. Gernot Eberhardt, MSc
Weihburggasse 18-20, A - 1010 Wien, AT
http://www.eberhardt-law.at/

Dr. Michael Huck
Neuwerkstr. 31/32, D - 99084 Erfurt, DE
http://www.huck-huenicke.de/

ADVOKÁTSKA KANCELÁRIA VIS LEGIS s.r.o.
Panenská 7, 811 03 Bratislava, SK
https://www.vislegis.sk/

JUDr. Tomasz Gruszka
43-400 Cieszyn Rynek 6, PL
https://www.advokatpolsko.cz/cz/

Dimitrov, Petrov & Co.
28 Todor Alexandrov Blvd., fl.7 1303 Sofia, Bulgaria
https://www.dpc.bg/en/