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JUDr. Marek Görges
JUDr. Marek Görges absolvierte die juristische Fakultät im Jahr 1999, im Jahr 2004 erwarb er den Titel Doktor der Rechtswissenschaften JUDr. Seit 1999 war er Konzipient, seit 2003 Rechtsanwalt des Rechtsanwaltsbüros Vovsík, Rösch, Kocina und Partner und seit 2006 Partner dieses Rechtsanwaltsbüros. In den Jahren 2009 - 2010 war er in der Staatsverwaltung des Justizministeriums der Tschechischen Republik tätig. JUDr. Marek Görges ist eingetragen in dem vom Schiedsgericht bei der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik geführten Verzeichnis der Schiedsrichter. Rechtsdienstleistungen bietet er auch in der englischen und deutschen Sprache.
Mgr. Šimon Balihar
Mgr. Šimon Balihar absolvierte die juristische Fakultät im Jahr 2007. In den Jahren 2007 – 2010 arbeitete er als Konzipient im Rechtsanwaltsbüro Vovsík, Rösch, Kocina a spol., wo er sich unter anderem der Klientenvertretung bei der Ausführung von wichtigen Investitions- und Bauprojekten widmete. Rechtsdienstleistungen bietet er auch in der englischen Sprache.
Mgr. Kristýna Burešová
Mgr. Kristýna Burešová absolvierte im Jahr 2008 die juristische Fakultät. In den Jahren 2009 – 2010 war sie als Konzipientin im Rechtsanwaltsbüro Vovsík, Rösch, Kocina a spol. tätig, wo sie sich auch der Problematik der Kollektivverhandlungen und der Vertretung der Klienten bei diesen Verhandlungen mit Gewerkschaftsorganisationen widmete. Rechtsdienstleistungen bietet sie auch in der englischen Sprache.
Mgr. Bc. Vladimír Nový
Mgr. Vladimír Nový absolvierte das Studium an der Wirtschaftsfakultät im Jahr 2005, das Studium an der juristischen Fakultät beendete er erfolgreich im Jahr 2009. In den Jahren 2006 – 2009 war er als Jurist im Koordinationszentrum der europäischen Projekte der Stadt Pilsen tätig, wo er sich auf die Verwaltung und Abwicklung der öffentlichen Aufträge und Vertragsbeziehungen konzentrierte. In den Jahren 2009 – 2010 arbeitete er als Konzipient im Rechtsanwaltsbüro Vovsík, Rösch, Kocina a spol., wo er seine Spezialisierung – öffentliches Auftragsrecht - fortgesetzt hat. Rechtsdienstleistungen bietet er auch in der englischen Sprache.
JUDr. Iva Horošková
JUDr. Iva Horošková absolvierte im Jahr 2000 die juristische Fakultät und im Jahr 2004 erwarb sie den Titel Doktor der Rechtswissenschaften JUDr. In den Jahren 2000 - 2005 arbeitete sie in der Rechtsabteilung beim Magistrat der Stadt Pilsen. In den Jahren 2005-2006 übte sie die Funktion der Leiterin des Pilsner Primators, in den Jahren 2002-2006 die Funktion der Sekretärin der Rechtskommission des Pilsner Stadtrates aus und extern hielt sie rechtswissenschaftliche Vorträge an der Pädagogischen Fakultät der Westböhmischen Universität in Pilsen. Die Arbeit als Konzipientin führte sie in den Jahren 2006 - 2008 im Rechtsanwaltsbüro JUDr. Tomáš Kocián in Pilsen, und in den Jahren 2011- 2013 im Rechtsanwaltsbüro GÖRGES & PARTNERS aus. Als Rechtsanwältin ist sie seit 2013 tätig.
Mgr. Ing. Zdeňka Kůsová
Mgr. Ing. Zdeňka Kůsová absolvierte im Jahr 2011 das Studium an der Wirtschaftsfakultät der Westböhmischen Universität und im Jahr 2012 das Studium an der Juristischen Fakultät der Westböhmischen Universität. Seit 2012 arbeitete sie im Rechtsanwaltsbüro GÖRGES & PARTNERS als Konzipientin mit Schwerpunkt Recht der Handelsgesellschaften. Seit 2016 arbeitet sie fest als Rechtsanwältin mit. Rechtsdienstleistungen bietet sie auch in der englischen und deutschen Sprache.
Odměna
Vergütung der Rechtsanwälte für Rechtsdienstleistungen
Der grundlegende Rechtsrahmen für die Bestimmung der Vergütungshöhe ist das Anwaltschaftsgesetz Nr. 85/1996 GBl., das in seiner Best. § 22 Abs. 3 auf die Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 GBl., über Vergütungen und Kompensationen der Rechtsanwälte für Rechtsdienstleistungen (weiterhin nur „der Rechtsanwaltstarif“) verweist.
Beim Rechtsanwaltstarif unterscheidet man zwischen der vertraglichen und außervertraglichen Vergütung.
Die Höhe der außervertraglichen Vergütung richtet sich nach dem Tarif und wird dann eingesetzt, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und dem Klienten keine Vergütung vereinbart worden ist. Die Höhe der vertraglichen Vergütung wird in der Regel durch eine der nachstehenden Möglichkeiten, bzw. durch deren Kombination vereinbart:
- Vertraglicher Stundensatz
Die Höhe des Satzes wird individuell, und zwar nach dem Arbeits- und Zeitaufwand, eventuell auch nach der Verwendung einer Fremdsprache bestimmt. Der Stundensatz beträgt in der Regel zwischen 2000 bis 4000 CZK pro Stunde der gewährten Rechtsdienste. - Vertraglicher Anteilsatz
Die Anteilsvergütung wird als ein Prozentsatz von einem bestimmten Betrag festgelegt, der den „Streitgegenstand“ oder den „Rechtsdienstgegenstand“ (z. B. die Höhe der Forderung, der Wert der zu erbringenden Leistung, der Wert der Immobilie usw.) darstellt. Der Anspruch auf eine Anteilsvergütung kann ganz oder teilweise von einer erfolgreichen Erledigung der Sache oder eines im Voraus vereinbarten Ergebnisses abhängig gemacht werden. Die Höhe des Anteilsatzes beträgt in der Regel bis zu 10 % des Wertes der zu erbringenden Leistung. Die höchstzulässige Anteilsvergütung beträgt 20 % des Wertes - Vertragliche Rechtsgeschäftsvergütung
Die Rechtsgeschäftsvergütung wird je nach dem jeweiligen Rechtsgeschäft vereinbart, wobei die Rechtsgeschäfte nach dem Rechtsanwaltstarif definiert sind und die Vergütung stets mit den einzelnen Rechtsgeschäften verbunden ist. Zu den häufigsten Rechtsgeschäften gehören vor allem (i) Beratung mit dem Klienten, (ii) Erstellung einer Urkunde über das jeweilige Rechtsgeschäft (z. B. eines Vertrages), (iii) Teilnahme an einem Gerichtsprozess, (iv) Anzeigeerstattung (z. B. einer Klage), (v) Verhandlung mit der Gegenpartei oder (v) Rechtsanalyse einer Sache. Die Grundlage für die Bestimmung dieser Vergütung ist der Rechtsanwaltstarif. - Vertragliche Pauschalvergütung
Bei langjährigen und regelmäßigen Zusammenarbeiten kann auch eine pauschale Vertretung vereinbart werden, wobei die Höhe der Pauschalvergütung und weitere Bedingungen der Rechtshilfe individuell, vor allem nach Umfang der Rechtsdienstleistungen, dem Arbeits- und Zeitaufwand, eventuell nach der Verwendung einer Fremdsprache bestimmt werden.
Zu der Vergütung kommt die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der gesetzlichen Höhe hinzu.
Über den Rahmen der Vergütung steht dem Rechtsanwalt eine Rückerstattung für die in Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft zweckmäßig ausgegebenen Auslagen sowie eine Rückerstattung für das Zeitversäumnis, deren Höhen, falls nichts anderes vereinbart, nach dem Rechtsanwaltstarif bestimmt werden.
Spolupracující subjekty
Kooperierende Subjekte
Im Rahmen unserer Dienstleistungen arbeiten wir mit den nachstehenden tschechischen und ausländischen Rechtsanwaltsbüros zusammen.
JUDr. František Siegel, Rechtsanwalt
Bělehradská 1094/4
360 01 Karlovy Vary
http://www.spadvokati.cz/
Mgr. Simona Turková
Nám. Republiky 86, 347 01 Tachov, CZ
Dr. Gernot Eberhardt, MSc
Weihburggasse 18-20, A - 1010 Wien, AT
http://www.eberhardt-law.at/
Dr. Michael Huck
Neuwerkstr. 31/32, D - 99084 Erfurt, DE
http://www.huck-huenicke.de/
ADVOKÁTSKA KANCELÁRIA VIS LEGIS s.r.o.
Panenská 7, 811 03 Bratislava, SK
https://www.vislegis.sk/
JUDr. Tomasz Gruszka
43-400 Cieszyn Rynek 6, PL
https://www.advokatpolsko.cz/cz/
Dimitrov, Petrov & Co.
28 Todor Alexandrov Blvd., fl.7 1303 Sofia, Bulgaria
https://www.dpc.bg/en/
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Kooperierende Subjekte
Im Rahmen unserer Dienstleistungen arbeiten wir mit den nachstehenden tschechischen und ausländischen Rechtsanwaltsbüros zusammen.
JUDr. František Siegel, Rechtsanwalt
Bělehradská 1094/4
360 01 Karlovy Vary
http://www.spadvokati.cz/Mgr. Simona Turková
Nám. Republiky 86, 347 01 Tachov, CZDr. Gernot Eberhardt, MSc
Weihburggasse 18-20, A - 1010 Wien, AT
http://www.eberhardt-law.at/Dr. Michael Huck
Neuwerkstr. 31/32, D - 99084 Erfurt, DE
http://www.huck-huenicke.de/ADVOKÁTSKA KANCELÁRIA VIS LEGIS s.r.o.
Panenská 7, 811 03 Bratislava, SK
https://www.vislegis.sk/JUDr. Tomasz Gruszka
43-400 Cieszyn Rynek 6, PL
https://www.advokatpolsko.cz/cz/Dimitrov, Petrov & Co.
28 Todor Alexandrov Blvd., fl.7 1303 Sofia, Bulgaria
https://www.dpc.bg/en/